FIS Regeln - Verhaltensregeln auf der Piste

Nachfolgend finden Sie eine Interpretation der FIS-Regeln für Ski- und Snowboardfahrer:

Rücksicht auf die Anderen

Rücksicht auf die Anderen

Skifahrer und Snowboarder sind nicht nur für ihr fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt auch für die Benützer neu entwickelter Sportgeräte.

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Kollisionen sind häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Skifahrer und Snowboarder müssen im Bereich ihrer Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.
Wahl der Fahrspur

Wahl der Fahrspur

Skifahren und Snowboarden sind Sportarten der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende Skifahrer oder Snowboarder. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen.
Überholen

Überholen

Die Verpflichtung des überholenden Skifahrers oder Snowboarders bleibt für den ganzen Überholvorgang bestehen, damit der überholte Skifahrer oder Snowboarder nicht in Schwierigkeiten gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stehenden Skifahrer oder Snowboarder.
Einfahren und Anfahren

Einfahren und Anfahren

Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren in eine Piste und das Wiederanfahren nach einem Halt gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass ein Skifahrer oder Snowboarder, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügt. Befindet er sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Skifahrern und Snowboardern wieder den Vorrang nach Regel 3. Die Entwicklung von Carvingski und Snowboards erlaubt es deren Benützern, ihre Schwünge und Kurven auch hangaufwärts auszuführen. Sie bewegen sich damit entgegen dem allgemein hangabwärts fließenden Verkehr und sind entsprechend verpflichtet, sich rechtzeitig auch nach oben zu vergewissern, dass sie das ohne Gefahr für sich und andere tun können.
Anhalten

Anhalten

Ausgenommen auf breiten Pisten soll der Skifahrer und Snowboarder nur am Pistenrand anhalten und stehen bleiben. Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten.
Aufstieg und Abstieg

Aufstieg und Abstieg

Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer und Snowboarder unerwartete Hindernisse dar. Fußspuren beschädigen die Piste und können dadurch Skifahrer und Snowboarder gefährden.
Beachten der Zeichen

Beachten der Zeichen

Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Die Skifahrer und Snowboarder sind frei, ihren Wünschen entsprechende Pisten zu wählen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahren- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Skifahrer und Snowboarder sollen sich bewusst sein, dass diese Vorkehren in ihrem Interesse erfolgen.
Hilfeleistung

Hilfeleistung

Hilfeleistung ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Straßenverkehr, und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht ohnehin schon strafrechtlich verfolgt wird.
Ausweispflicht

Ausweispflicht

Der Zeugenbeweis ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfalles von großer Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Skifahrer und Snowboarder muss daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Verantwortlichkeitsfragen.