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Brauereien und mehr Biergärten Biergenuss Braumalz Hopfen Reinheitsgebot

Das bayerische Reinheitsgebot und die Geschichte des Bieres



Es war am 23. April 1516 auf dem Landständetag zu Ingolstadt als vom bayerischen Herzog Wilhelm IV., der Bierpanscherei ein Ende setzte. An diesem Tag erlässt er die Vorschrift, dass zur Herstellung von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden darf.

Das bayerische Reinheitsgebot ist somit die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt die dem Schutze des Verbrauchers dient und bis zum heutigen Tage gültig ist.

Die Existenz der Hefe war damals noch nicht bekannt. Man verließ sich auf spontan einsetzende Gärungen durch die Hefe in der Luft.

Das Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut (Auszug):


"Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll"

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayerische Maß = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller ( Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig ) bei Androhung unten aufgeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.

Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer ( = enthält 60 Maß ) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.,
Herzog von Bayern,
am Georgitag zu Ingolstadt
Anno 1516


Zum Teil 2: Die Geschichte des Bieres - die wichtigsten Daten

weiterführende Informationen zum Thema in "www.dein-allgaeu.de"
Bioprodukte und Umwelttechnik
Bauern und Bergbauern
Allgäuer Rezepte

zuletzt geändert: 28/01/2014